Unternehmenspolitik

Qualität, Umwelt- und Arbeitsschutz sind die tragenden Säulen unserer Unternehmenspolitik:

Qualitätspolitik

• Verantwortung für das Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagement ist eine Führungsaufgabe und somit eine Selbstverpflichtung der Führungskräfte auf allen Ebenen. Jeder Mitarbeiter ist für die Qualität seiner Arbeit verantwortlich.

• Qualitätsbewusstsein

Das Qualitätsbewusstsein aller Mitarbeiter ist auf Fehlerverhütung mit dem Wissen der Kundenauswirkung ausgerichtet. Dazu werden, von der Geschäftsführung unterstützt, Verfahren zur frühzeitigen Erkennung von Fehlern und vorbeugende Maßnahmen (jährliche Managementbewertung) durchgeführt.

• Wirtschaftliche Qualität

Die Qualität ist auch nach wirtschaftlichen Grundsätzen festgelegt und auf Dauer zu sichern. Die finanzielle Berichterstattung über die Wirksamkeit und Effektivität unserer Tätigkeiten, Prozessen und Abläufe und die Ableitung von neuen Zielen und Grundsätzen daraus ist ein entscheidender Grundsatz unserer Qualitätspolitik.

• Marktorientierte Qualität

Die Produkt- und Dienstleistungsqualität in unserem Unternehmen hat in der Erfüllung der Kundenbedürfnisse wie Lieferzuverlässigkeit und Kundenservice/-beratung einen hohen Stellenwert.

• Integrierte Qualitätssicherung

Die Sicherung der Qualität bildet einen integrierten Bestandteil aller Arbeitsabläufe, von der Verwaltung über die Beschaffung, Auftragsabwicklung und Produktion bis zur Kommunikation mit unseren Kunden.

• Ständige Verbesserung der Unternehmensprozesse

Die ständige Verbesserung aller Prozesse gehört zu den wichtigsten Aufgaben unseres Unternehmens. Dabei ist der kontinuierliche Verbesserungsprozess integrierter Bestandteil. In diesen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sind auch der behutsame Umgang und der sparsame Einsatz von Ressourcen (Stoffen) eingeschlossen.

Zertifikate

Zertifikat IATF 16949 Intertek

Zertifikat ISO 9001 Intertek

Umweltpolitik

• Verantwortung für das Umweltmanagement

Das Umweltmanagement ist eine Führungsaufgabe und somit eine Selbstverpflichtung der Führungskräfte auf allen Ebenen. Umweltbewusstes Handeln gehört zu den Aufgaben jedes einzelnen Mitarbeiters; dies wird von der Geschäftsführung gefördert und auch gefordert.

• Umweltorientierte Produkte

Wir fertigen Produkte, die die Umwelt während ihrer Lebensdauer so wenig wie möglich belasten und recyclinggerecht sind.

• Gesetzeskonformität

Gesetzliche und behördliche Verpflichtungen sowie zusätzliche Anforderungen unserer Kunden und anderer interessierter Parteien zum Umweltschutz werden eingehalten. Die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen stellt für uns eine Selbstverständlichkeit dar. Soweit wirtschaftlich vertretbar, werden auch die Möglichkeiten zur Unterschreitung der vorgegebenen Grenzwerte ausgeschöpft.

• Reduzierung von Abfall und Abwasser

Wir versuchen Gefahrstoffe zu ersetzen und die Mengen an Abfall und Abwasser zu reduzieren. Nicht verwertbare Abfälle sollen ökologisch schonend beseitigt werden.

• Umgang mit natürlichen Ressourcen

Wir verpflichten uns, mit den natürlichen Ressourcen schonend umzugehen, besonders beim Einsatz von Rohmaterial, Wasser und Energie. Produkte, Prozesse und Verfahren werden auf Risiken für die Umwelt hin beurteilt und bewertet. Wir führen Gefährdungsanalysen durch und leiten daraus Ziele und Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter und der Umwelt ab.

• Umweltbelastung vermeiden

Wir suchen in unserem Handeln soweit technisch und wirtschaftlich möglich Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen, welche eine Umweltbelastung reduziert oder verhindert. Die Reduzierung der CO2-Bilanz liegt hierbei im Fokus unserer Aktivitäten.

• Kontinuierliche Verbesserung

Gemeinsam mit unseren Kunden und Lieferanten prüfen wir Maßnahmen zur umweltgerechten Produkt- und Prozessgestaltung, Dienstleistungserbringung, des Recycling, der Entsorgung, der Verpackung und des Transports. Hierbei liegt der Fokus auf der Verbesserung von Umweltleistung mit dem Ziel, nachhaltig negative Aspekte abzuwähren und positive Aspekte des Umweltschutzes zu fördern.

• Umweltprogramm

Alle umweltrelevanten Themen werden innerhalb unserer Umweltaspekte regelmäßig bewertet. Ziele und konkrete Maßnahmen werden hieraus in unser Umweltprogramm abgeleitet und über unser Umwelt-Team in Regelkommunikation bearbeitet und verfolgt sowie die Führungsebene informiert.

Zertifikate

Zertifikat ISO 14001 Intertek

Arbeitsschutzpolitik

• Verantwortung für das Arbeitsschutzmanagement

Grundsätzlich ist nach der Sicherheitserstunterweisung und den einmal jährlich stattfindenden Arbeitssicherheitsunterweisungen nach §11ASiG jeder Mitarbeiter selbst für die Einhaltung der darin genannten Vorschriften zuständig. Dies wird zusätzlich noch von dem Beauftragten für Arbeitssicherheit koordiniert und überwacht.

• Verwendung persönlicher Schutzausrüstung

Alle benötigten Schutzausrüstungen werden durch das Unternehmen bereitgestellt. Weitere Details und Handlungsformen sind in den Betriebsanweisungen zu den jeweiligen Maschinen und Anlagen ausgewiesen.

• Gesetzeskonformität und Unterweisungskonzept

Alle Unterweisungen, Vorschriften und Prüfungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen. Durch entsprechende Schulungen und ständige Weiterbildungen wird die Arbeitssicherheit stets weiterentwickelt sowie auf dem aktuellsten Stand gehalten. Fortlaufende Unterweisungen dienen der Bewusstseinsbildung zu Arbeitsschutz und Sicherheitsvorkehrungen.

• Reduzierung von Gefährdungen und Sicherheit von Anlagen und Maschinen

Prävention, dass vorausschauende Ergreifen von Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeitssicherheit, hat einen hohen Stellenwert im Unternehmen CONCAD, hierbei steht eine Kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit  im Vordergrund. Durch regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen werden die Risiken für die Arbeitssicherheit  der Mitarbeiter ermittelt und Maßnahmen daraus abgeleitet. Neue Maschinen und Anlagen werden vor ihrer Inbetriebnahme beurteilt, wo nötig werden Experten (BGHM, Maschinenhersteller, insbesondere beim Thema Betriebsart 3 und 4) eingeschaltet und die Abnahme freigegeben.

• Ergonomie am Arbeitsplatz

Ergonomische Anforderungen bei der Neugestaltung oder Veränderung von Arbeitsplätzen werden im Rahmen von Prozessentwicklungen oder Arbeitsplatzgestaltungen berücksichtigt. Die Anwendung der Leitmerkmalmethode greift im Zeitalter der Digitalisierung auch bei Arbeitsplätzen mit Automatisierung sowie gesonderten Arbeitsumfeldern wie ein Homeoffice.

• Umgang mit Gefahrstoffen

Gefahrstoffe werden vor der Beschaffung und dem Einsatz einer Prüfung unterzogen und soweit möglich als verträglich und unkritisch eingestuft, eingesetzt. Alle Gefahrstoffe sowie auch kritische Gefahrstoffe werden in einem Gefahrstoffkataster geführt und entsprechend ihrer Einstufung zweckmäßig gelagert. Hierzu erfolgt eine regelmäßige Überwachung und Überarbeitung der Gefahrstofflisten und -lager. Weitere wichtige Informationen und die Handhabung von Gefahrstoffen werden über die Betriebsanweisungen der einzelnen Stoffe geregelt und ausgewiesen.

• Brandschutz und Notfallvorsorge

Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Einhaltung der Kleinmengenregelung werden bei monatlichen Betriebsrundgängen ständig bewertet. Brandschutzbegehungen und Löschübungen sind neben weiteren Notfallübungen fester Bestandteil unserer Notfallplanung und deren fortlaufenden Validierung.

• Unfallmanagement, Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten

In unserer ASA-Sitzung werden die Aspekte zu Stör- und Arbeitsunfällen regelmäßig analysiert, bewertet und Maßnahmen abgeleitet. Die Datenlage unserer Analyse beinhaltet Beinahe-/Arbeitsunfälle, Verbandbücher, BG-Statistiken und gemeldete Berufskrankheiten. Ein betriebliches Vorsorgekonzept in Abstimmung mit der Arbeitsmedizin ist zum Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter eingeführt.

• Prävention und Optimierung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

Stellt ein Mitarbeiter fest, dass eine Einrichtung im Hinblick auf die Verhütung von Arbeitsunfällen nicht einwandfrei ist, so hat er diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen. Gehört dies nicht zu seiner Arbeitsaufgabe, so hat er den Mangel dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden.

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