Unternehmenspolitik
Qualität, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Informationssicherheit verbunden mit Datenschutz sind die tragenden Säulen unserer Unternehmenspolitik:
Qualitätspolitik
• Verantwortung für das Qualitätsmanagement
Das Qualitätsmanagement ist eine Führungsaufgabe und somit eine Selbstverpflichtung der Führungskräfte auf allen Ebenen. Jeder Mitarbeiter ist für die Qualität seiner Arbeit verantwortlich.
• Qualitätsbewusstsein
Das Qualitätsbewusstsein aller Mitarbeiter ist auf Fehlerverhütung mit dem Wissen der Kundenauswirkung ausgerichtet. Dazu werden, von der Geschäftsführung unterstützt, Verfahren zur frühzeitigen Erkennung von Fehlern und vorbeugende Maßnahmen (jährliche Managementbewertung) durchgeführt.
• Wirtschaftliche Qualität
Die Qualität ist auch nach wirtschaftlichen Grundsätzen festgelegt und auf Dauer zu sichern. Die finanzielle Berichterstattung über die Wirksamkeit und Effektivität unserer Tätigkeiten, Prozessen und Abläufe und die Ableitung von neuen Zielen und Grundsätzen daraus ist ein entscheidender Grundsatz unserer Qualitätspolitik.
• Marktorientierte Qualität
Die Produkt- und Dienstleistungsqualität in unserem Unternehmen hat in der Erfüllung der Kundenbedürfnisse wie Lieferzuverlässigkeit und Kundenservice/-beratung einen hohen Stellenwert.
• Integrierte Qualitätssicherung
Die Sicherung der Qualität bildet einen integrierten Bestandteil aller Arbeitsabläufe, von der Verwaltung über die Beschaffung, Auftragsabwicklung und Produktion bis zur Kommunikation mit unseren Kunden.
• Ständige Verbesserung der Unternehmensprozesse
Die ständige Verbesserung aller Prozesse gehört zu den wichtigsten Aufgaben unseres Unternehmens. Dabei ist der kontinuierliche Verbesserungsprozess integrierter Bestandteil. In diesen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sind auch der behutsame Umgang und der sparsame Einsatz von Ressourcen (Stoffen) eingeschlossen.
Umweltpolitik
• Verantwortung für das Umweltmanagement
Das Umweltmanagement ist eine Führungsaufgabe und somit eine Selbstverpflichtung der Führungskräfte auf allen Ebenen. Umweltbewusstes Handeln gehört zu den Aufgaben jedes einzelnen Mitarbeiters; dies wird von der Geschäftsführung gefördert und auch gefordert.
• Umweltorientierte Produkte
Wir fertigen Produkte, die die Umwelt während ihrer Lebensdauer so wenig wie möglich belasten und recyclinggerecht sind.
• Gesetzeskonformität
Gesetzliche und behördliche Verpflichtungen sowie zusätzliche Anforderungen unserer Kunden und anderer interessierter Parteien zum Umweltschutz werden eingehalten. Die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen stellt für uns eine Selbstverständlichkeit dar. Soweit wirtschaftlich vertretbar, werden auch die Möglichkeiten zur Unterschreitung der vorgegebenen Grenzwerte ausgeschöpft.
• Reduzierung von Abfall und Abwasser
Wir versuchen Gefahrstoffe zu ersetzen und die Mengen an Abfall und Abwasser zu reduzieren. Nicht verwertbare Abfälle sollen ökologisch schonend beseitigt werden.
• Umgang mit natürlichen Ressourcen
Wir verpflichten uns, mit den natürlichen Ressourcen schonend umzugehen, besonders beim Einsatz von Rohmaterial, Wasser und Energie. Produkte, Prozesse und Verfahren werden auf Risiken für die Umwelt hin beurteilt und bewertet. Wir führen Gefährdungsanalysen durch und leiten daraus Ziele und Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter und der Umwelt ab.
• Umweltbelastung vermeiden
Wir suchen in unserem Handeln soweit technisch und wirtschaftlich möglich Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen, welche eine Umweltbelastung reduziert oder verhindert. Die Reduzierung der CO2-Bilanz liegt hierbei im Fokus unserer Aktivitäten.
• Kontinuierliche Verbesserung
Gemeinsam mit unseren Kunden und Lieferanten prüfen wir Maßnahmen zur umweltgerechten Produkt- und Prozessgestaltung, Dienstleistungserbringung, des Recycling, der Entsorgung, der Verpackung und des Transports. Hierbei liegt der Fokus auf der Verbesserung von Umweltleistung mit dem Ziel, nachhaltig negative Aspekte abzuwähren und positive Aspekte des Umweltschutzes zu fördern.
• Umweltprogramm
Alle umweltrelevanten Themen werden innerhalb unserer Umweltaspekte regelmäßig bewertet. Ziele und konkrete Maßnahmen werden hieraus in unser Umweltprogramm abgeleitet und über unser Umwelt-Team in Regelkommunikation bearbeitet und verfolgt sowie die Führungsebene informiert.
Informationssicherheitspolitik
• Vertraulichkeit
Informationen oder Funktionen (Funktion einer Hardware, Software oder eines Arbeitsprozesses) dürfen nur dem berechtigten Personenkreis zur Verfügung stehen.
• Integrität
Die Unversehrtheit von Informationen ist jederzeit sicherzustellen. Informationen müssen korrekt und vollständig sein, Funktionen müssen korrekte Ergebnisse liefern.
• Verfügbarkeit
Die Nutzung von Informationen oder Funktionen muss dem berechtigten Personenkreis in dem benötigten Zeitraum mit der erforderlichen Güte möglich sein.
• Authentizität
Echtheit, Zuverlässigkeit und Zurechenbarkeit einer Information oder Funktion müssen jederzeit gegeben und überprüfbar sein.
• Verbindlichkeit
Jede Verarbeitung von Informationen muss eindeutig nachvollziehbar und beweisbar (nicht abstreitbar) und somit revisionsfähig sein.
Zertifikat

TISAX Zertifikat
Mit TISAX (Trusted Information Security Assessment Exchange) hat die Automobilindustrie 2017 ein eigenes Auditsystem für Informationssicherheit eingeführt. Hiermit sollen Standards für ein einheitliches Informations-Sicherheitsniveau geschaffen werden. Entwickelt wurde TISAX federführend vom VDA (Verband der Automobilindustrie).
Diese Sicherheitsstandards werden von vielen unserer Kunden vorausgesetzt. Die CONCAD GmbH hat im Jahr 2020 das TISAX-Audit (durchgeführt von der DEKRA) bestanden und verfügt in den nächsten drei Jahren über dieses Sicherheitszertifikat. TISAX und TISAX-Ergebnisse sind nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt. Das Ergebnis ist ausschließlich über das ENX-Portal abrufbar. Hierfür ist eine Registrierung notwendig:
Zum ENX-Portal gelangen Sie hier
Arbeitsschutzpolitik
• Verantwortung für das Arbeitsschutzmanagement
Grundsätzlich ist nach der Sicherheitserstunterweisung und den einmal jährlich stattfindenden Arbeitssicherheitsunterweisungen nach §11ASiG jeder Mitarbeiter selbst für die Einhaltung der darin genannten Vorschriften zuständig. Dies wird zusätzlich noch von dem Beauftragten für Arbeitssicherheit koordiniert und überwacht.
• Verwendung persönlicher Schutzausrüstung
Alle benötigten Schutzausrüstungen werden durch das Unternehmen bereitgestellt. Weitere Details und Handlungsformen sind in den Betriebsanweisungen zu den jeweiligen Maschinen und Anlagen ausgewiesen.
• Gesetzeskonformität und Unterweisungskonzept
Alle Unterweisungen, Vorschriften und Prüfungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen. Durch entsprechende Schulungen und ständige Weiterbildungen wird die Arbeitssicherheit stets weiterentwickelt sowie auf dem aktuellsten Stand gehalten. Fortlaufende Unterweisungen dienen der Bewusstseinsbildung zu Arbeitsschutz und Sicherheitsvorkehrungen.
• Reduzierung von Gefährdungen und Sicherheit von Anlagen und Maschinen
Prävention, dass vorausschauende Ergreifen von Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeitssicherheit, hat einen hohen Stellenwert im Unternehmen CONCAD, hierbei steht eine Kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit im Vordergrund. Durch regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen werden die Risiken für die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter ermittelt und Maßnahmen daraus abgeleitet. Neue Maschinen und Anlagen werden vor ihrer Inbetriebnahme beurteilt, wo nötig werden Experten (BGHM, Maschinenhersteller, insbesondere beim Thema Betriebsart 3 und 4) eingeschaltet und die Abnahme freigegeben.
• Ergonomie am Arbeitsplatz
Ergonomische Anforderungen bei der Neugestaltung oder Veränderung von Arbeitsplätzen werden im Rahmen von Prozessentwicklungen oder Arbeitsplatzgestaltungen berücksichtigt. Die Anwendung der Leitmerkmalmethode greift im Zeitalter der Digitalisierung auch bei Arbeitsplätzen mit Automatisierung sowie gesonderten Arbeitsumfeldern wie ein Homeoffice.
• Umgang mit Gefahrstoffen
Gefahrstoffe werden vor der Beschaffung und dem Einsatz einer Prüfung unterzogen und soweit möglich als verträglich und unkritisch eingestuft, eingesetzt. Alle Gefahrstoffe sowie auch kritische Gefahrstoffe werden in einem Gefahrstoffkataster geführt und entsprechend ihrer Einstufung zweckmäßig gelagert. Hierzu erfolgt eine regelmäßige Überwachung und Überarbeitung der Gefahrstofflisten und -lager. Weitere wichtige Informationen und die Handhabung von Gefahrstoffen werden über die Betriebsanweisungen der einzelnen Stoffe geregelt und ausgewiesen.
• Brandschutz und Notfallvorsorge
Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Einhaltung der Kleinmengenregelung werden bei monatlichen Betriebsrundgängen ständig bewertet. Brandschutzbegehungen und Löschübungen sind neben weiteren Notfallübungen fester Bestandteil unserer Notfallplanung und deren fortlaufenden Validierung.
• Unfallmanagement, Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten
In unserer ASA-Sitzung werden die Aspekte zu Stör- und Arbeitsunfällen regelmäßig analysiert, bewertet und Maßnahmen abgeleitet. Die Datenlage unserer Analyse beinhaltet Beinahe-/Arbeitsunfälle, Verbandbücher, BG-Statistiken und gemeldete Berufskrankheiten. Ein betriebliches Vorsorgekonzept in Abstimmung mit der Arbeitsmedizin ist zum Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter eingeführt.
• Prävention und Optimierung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Stellt ein Mitarbeiter fest, dass eine Einrichtung im Hinblick auf die Verhütung von Arbeitsunfällen nicht einwandfrei ist, so hat er diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen. Gehört dies nicht zu seiner Arbeitsaufgabe, so hat er den Mangel dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden.